Vorsicht beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk

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26.12.2017
Verkauf von Raketen und Böller ab dem 28. Dezember

Alljährlich verwandelt sich an Silvester der dunkle Nachthimmel in ein farbenfrohes Szenario. Erwachsene und Kinder schauen gleichzeitig gebannt auf das nächtliche Funkeln und Glitzern. Doch das ausgelassene Treiben zum Jahreswechsel hat auch seine Schattenseiten: Leichtsinniger Umgang beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern führt immer wieder zu schweren Unfällen. Häufig sind Kinder die Leidtragenden. 

Der gewissenhafte Umgang mit dem Feuerwerk fängt bereits beim Verkaufspersonal in den Verkaufsstätten an. Wer Raketen und Böller der Kategorie F2 an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre abgibt, bringt diese in Gefahr und macht sich strafbar. Der Verkauf an Jugendliche ist auch dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegen sollte. 

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr nur vom 28. bis einschließlich 31. Dezember zulässig. Das Abbrennen der Böller und Raketen ist nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt. 

Damit der Start ins neue Jahr unbesorgt und unfallfrei erfolgt, gibt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken folgende Hinweise: 

  • Böller und Raketen nicht in Kinderhände geben 
  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper kaufen - erkennbar am Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und am CE Zeichen 
  • Hände weg von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern oder im Ausland, zumeist in Osteuropa oder Asien, erworbenen billigen Knallern. Sowohl der Selbstbau, als auch der Import illegaler Böller ist verboten. 
  • Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und Gefahrenhinweise unbedingt beachten und standsicher aufstellen 
  • Bei Fehlzündungen ("Blindgänger") auf keinen Fall Nachzündversuche unternehmen 

 

Eine Information der Gewerbeaufsicht der Regierung von Unterfranken.