Übergabe einer kostenlosen Handreichung
Mit der Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes können seit dem 01.07.2017 bei den Freiwilligen Feuerwehren ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Kindergruppen gebildet werden.Um Antworten auf die vielen Fragen rund um die Gründung, die Betreuung und den "Betrieb" einer Kindergruppe geben zu können, hat sich im LFV Bayern eine Arbeitsgruppe – unter der Leitung von Melanie Walter – gebildet, die in monatelanger Arbeit eine umfangreiche Handreichung für die Betreuer erstellt hat. Diese Handreichung wurde auf der diesjährigen Klausurtagung der Kreis- und Stadtbrandräte am 10.03.2018 in Unterschleißheim vorgestellt und jeder Mitgliedsfeuerwehr, die über eine Kindergruppe verfügt, kostenlos zur Verfügung gestellt.
In der Handreichung werden wichtige Themen wie die Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherungsschutz behandelt. Natürlich spielt auch die Betreuereignung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Inklusion sowie Integration eine große Rolle. Weiterhin werden die Pädagogischen Grundlagen für die Kinderfeuerwehrarbeit sowie die Gruppenstundengestaltung behandelt. In diesem Zusammenhang wurden Ideen für Spiele und Experimente, Mal- und Bastelvorlagen und vieles Mehr in den Ordner integriert.
Die Finanzierung des Handreichungsordners übernahm die Versicherungskammer Bayern. Der LFV Bayern bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich für die finanzielle Unterstützung. Nur so war es möglich die rund 550 bereits existierenden Kinderfeuerwehren in Bayern kostenlos mit diesem Ordner auszustatten. Und auch zukünftigen Kinderfeuerwehren wird es möglich sein, kostenlos eine Handreichung zu erhalten.
Eine Information des Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.